Verständnis des Klimawandels und des Klimaschutzes
Vereinfach erklärt bezeichnet der globale Klimawandel, dass sich das Klima wandelt. Zu unserer jetzigen Zeit bezieht sich der globale Klimawandel auf die Erwärmung der Erde über einen längeren Zeitraum. Diese Änderung betrifft das gesamte Ökosystem und hat u.a. veränderte Niederschlags- und Temperaturmuster und eine Änderung des Meeresspiegels zur Folge.
Im Laufe der Erdgeschichte hat sich das globale Klima immer wieder geändert. So gab es bis heute min. sechs Kaltzeiten. Es ist grundsätzlich ein natürlicher Prozess, der durch die Industrialisierung und dem dadurch größeren Anteil an Treibhausgasen in der Atmosphäre verstärkt wurde und weiterhin verstärkt wird. Dadurch wandelt sich das Klima viel schneller als üblich und es ist für uns und die Umwelt sehr viel schwieriger, sich an die Klimaänderungen anzupassen.
Der natürliche Treibhauseffekt ist, wenn die von der Erdoberfläche ausgehende Wärmeenergie in der Atmosphäre von sogenannten Treibhausgasen zurückgestrahlt wird. Dadurch erwärmt sich das System weiterhin, ähnlich wie in einem Gewächshaus (engl. = greenhouse). Seit Beginn der Industrialisierung ist das Vorkommen von Treibhausgasen in der Atmosphäre deutlich angestiegen, weshalb auch der Treibhauseffekt zugenommen hat.
Die Treibhausgase sind alle natürlich vorkommenden Gase in der Atmosphäre, die den Treibhauseffekt bestärken können. Das Kyoto Protokoll beschreibt folgende sieben Gase: Kohlenstoffdioxid (CO2), Methan (CH4), Lachgas (Distickstoffmonoxid = N2O), Fluorkohlenwasserstoffe (HFCs), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFCs), Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3). Die drei am bekanntesten und am häufigsten vorkommenden Treibhausgase sind aber Kohlenstoffdioxid, Methan und Lachgas.
Zur einfacheren Kommunikation des Themas wurde sich auf das Treibhausgas geeinigt, welches vom Menschen am meisten beeinflusst und ausgestoßen wird: Kohlenstoffdioxid, CO2.
Das Kohlendioxid-Äquivalent, kurz CO2-Äquivalent, ist ein metrisches Maß, mit dem sich die Emissionen verschiedener Treibhausgase anhand ihres Treibhauspotenzials (GWP) vergleichen lassen. Dazu werden die Mengen und die Treibhausgaspotentiale der anderen Treibhausgase in die entsprechende Menge an Kohlendioxid umgerechnet. Das Äquivalenzverfahren ist von entscheidender Bedeutung, um die direkten und indirekten Emissionen, die bei der Herstellung eines Produkts oder der Erbringung einer Dienstleistung entstehen, mit einem gewichteten Wert zu berücksichtigen.
Mehr als die Hälfte der Treibhausgase, die der Mensch verursacht, kommen von der Verbrennung von Kohle, Erdöl und Erdgas. Diese werden genutzt, um Strom und Wärme zu erzeugen, sich fortzubewegen und industrielle Produktion zu betreiben. Auch die Landwirtschaft und Veränderungen in der Landnutzung, wie die Abholzung von Wäldern und die Trockenlegung von Mooren und Feuchtgebieten, sind wichtige Quellen für Treibhausgase.
Im Dezember 1997 auf der UN-Klima-Konferenz in Kyoto wurde mit dem Kyoto Protokoll erstmals eine völkerrechtlich verbindliche Grenze für den Ausstoß von Treibhausgasen festgelegt. 184 Staaten hatten das Abkommen unterschrieben, darunter alle 37 Industriestaaten und die Europäische Union. Das Abkommen trat im Februar 2005 in Kraft.
Große Emittenten wie z. B. die USA oder China ratifizierten das Abkommen nicht. Für sie galten die Reduzierungs- und Begrenzungspflichten nicht. Deutschland wollte eine Vorreiterrolle übernehmen und verpflichtete sich auf eine Minderung der Emissionsmengen um 21 % im Vergleich zum Ausgangsjahr 1990. Das Protokoll schrieb außerdem Regeln für die Registrierung der Emissionen fest. Nicht zuletzt hatte es auch zum Ziel, Ländern bei der Anpassung an den Klimawandel zu helfen. Es sollte Entwicklung und Einsatz entsprechender Technik erleichtern. (REGIERUNGonline – Das Kyoto-Protokoll (bundesregierung.de)
Im Dezember 2015 auf der UN-Klimakonferenz in Paris wurde das Kyoto-Protokoll erneuert/erweitert/angepasst und 197 Staaten unterschrieben die neue Variante.
Während im Kyoto-Protokoll verbindliche Reduktionsziele international festgelegt wurden, verpflichten sich die Vertragsstaaten im Pariser Abkommen darauf, ihre Emissionsreduktionen und Anpassungsmaßnahmen entsprechend ihren nationalen Möglichkeiten (NDCs) zu erbringen. (Klima-Bündnis – Das Pariser Abkommen (klimabuendnis.org)
Als wichtigstes Ziel verpflichteten sich die beigetretenen Staaten, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C, möglichst jedoch auf 1,5 °C, gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
Das CO2-Budget beschreibt die maximale Gesamtmenge an Kohlenstoffdioxid (CO2), die über einen bestimmten Zeitraum emittiert werden darf, damit die globale Erwärmung die 1,5-Grad-Grenze nicht überschreitet. Der Begriff ist vor allem im Kontext globaler Klimaschutzmaßnahmen zu verstehen, um deren Wirkung quantitativ zu bestimmen.
Die Bundesregierung hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt bis zum Jahr 2045 treibhausgasneutral zu wirtschaften. Dazu wurde das Klimaschutzgesetzt (KSG) entwickelt, welches die Erfüllung der nationalen und internationalen Vorgaben sicherstellen soll. Um der Herausforderung zu begegnen, wurde eine Strategie gewählt einzelne kleinere Ziele für unterschiedliche Sektoren (z. B. Industrie, Landwirtschaft, usw.) aufzustellen. Für den landwirtschaftlichen Sektor gilt z. B. eine Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2030 um ca. 25 Mio. Tonnen CO2-Äq.. Im Allgemeinen liegt in Deutschland der Schwerpunkt auf dem Ausbau der erneuerbaren Energien und der Steigerung der Energieeffizienz.
Das Ziel, Netto-Null zu erreichen, bedeutet einfach ausgedrückt, dass die verursachten Treibhausgasemissionen insgesamt im Gleichgewicht mit den Emissionen stehen, die abgebaut oder gespeichert werden können. Hier können in Zukunft auch innovative Technologien relevant werden. Grundsätzlich müssen die derzeit erzeugten Emissionen aber auch deutlich reduziert werden.
Klimaneutralität hingegen besteht aus dem Dreiklang „vermeiden, reduzieren und kompensieren“. Dabei besteht die Möglichkeit neben der Vermeidung und Verringerung über externe Klimaschutzprojekte (z. B. ) die eigenen Emissionen auszugleichen.
Zusammenfassend heißt Netto-Null die komplette Neutralisierung aller Emissionen und Klimaneutralität die Vermeidung und den Ausgleich von zusätzlichen Emissionen. Zielführend für den Klimaschutz ist das langfristige Ziel Netto-Null über den kurzfristigeren Weg der Klimaneutralität zu erlangen.
Klimaschutzprojekte spielen eine entscheidende Rolle bei der Erreichung der Klimaziele des Pariser Abkommens. Derzeit können viele Emissionen, die von einigen Sektoren in bestimmten Bereichen erzeugt werden, nicht auf Netto-Null reduziert werden. Dafür sind externe Projekte erforderlich, die zur Aufrechterhaltung von Treibhausgas-Kreisläufen durch Abscheidung oder Speicherung beitragen. Die Mehrheit dieser Projekte liegt in Ländern mit großen Potenzialen für die Erhaltung von Ökosystemen, die als Kohlenstoffsenken dienen, z. B. Aufforstungen in den Regenwaldregionen. Daneben gibt es Projekte, die auf die Erzeugung von Strom oder Wärme aus erneuerbaren Quellen setzen. Schließlich sind Projekte zu erwähnen, die darauf abzielen, Praktiken oder Aktivitäten, die bestimmten sozialen Gruppen schaden, durch Techniken oder Technologien zu ändern, die dazu beitragen, ihre Lebensqualität zu verbessern und gleichzeitig ihren Kohlenstoff-Fußabdruck zu verringern.
THG-Bilanz
Die Treibhausgasbilanz ist ein Maß für die Gesamtmenge der Treibhausgasemissionen, dargestellt als CO2-Äquivalent, die direkt und indirekt während des Lebenszyklus eines Produkts oder einer Dienstleistung verursacht oder erzeugt werden. Auf Grundlage der Treibhausgasemissionen können Unternehmen Ihren eigenen Einfluss auf das Klima sehen und wichtige Handlungsfelder für mehr Klimaschutz identifizieren. Für die Bilanz ist es von entscheidender Bedeutung, die Systemgrenzen der Emissionsberechnung auf betrieblicher und zeitlicher Ebene klar zu definieren. So gibt es z. B. bei Kraftstoffen den Ansatz „well-to-wheel“ oder „tank-to-wheel“. Die Analyse erfolgt in der Regel anhand von Standards wie dem GHG-Protokoll oder der ISO 14064-1.
Das grundlegende Verfahren zur Erstellung einer Emissionsbilanz erfordert folgende Schritte:
- Festlegung der Systemgrenzen, d. h. den Bereich bestimmen, für den die Emissionen bilanziert werden (z. B. das gesamte Unternehmen, eine einzelne Abteilung, ein Produkt, vom Feld bis zum Hoftor, etc.).
- Datenerhebung, Sammlung von Daten über den Verbrauch von Energie, Rohstoffen usw. Hierfür werden Rechnungen, Messwerte, Herstellerangaben usw. verwendet.
- Identifizierung der relevanten Emissionen, welche Schadstoffe werden freigesetzt (z.B. CO2, NOx, SOx)? Berücksichtigen Sie alle relevanten Emissionsquellen (z. B. Energieverbrauch, Produktionsprozesse, Abfalltransport). Direkte und indirekte Emissionen sollten nach Scope getrennt werden
- Anwendung von Emissionsfaktoren, zur Umrechnung von Verbrauchsdaten in Emissionen werden festgelegte Emissionsfaktoren (z. B. aus offiziellen Datenbanken, Branchenverbänden) verwendet.
- Bilanzierung und Dokumentation, Berechnung der Gesamtemissionen pro Schadstoff. Wichtig ist die transparente Dokumentation von Methodik, Datenquellen und Annahmen.
Nach dem GHG-Protokoll werden die Emissionen in drei Bereiche unterteilt:
- Scope 1 umfasst Emissionen aus Quellen, die sich im direkten Besitz oder Geltungsbereich Ihres Unternehmens befinden (z. B. Betrieb des eigenen Heizkessels oder Fuhrparks).
- Scope 2 bezieht sich auf Emissionen aus der Nutzung von Energie, die von Ihrem Unternehmen eingekauft wird (z. B. eigener Stromverbrauch, Wärme, Kühlung etc.).
- Scope 3 umfasst Emissionen, die aus Aktivitäten resultieren, die nicht direkt zu Ihrem Unternehmen gehören, beispielsweise aus Geschäftsreisen oder dem Abfallmanagement.
Das Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol) ist der weltweit am meisten genutzte Standard zur Berechnung und Bilanzierung von Treibhausgasemissionen. Entwickelt wurde das Protokoll von dem World Resources Institute (WRI) und dem World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) sowie mehreren Nichtregierungsunternehmen im Zuge der Diskussionen um das Klima in den 1990er Jahren. Die erste Version des GHG Protocol ist dann 2001 veröffentlich worden und wird seitdem regelmäßig weiterentwickelt.
Ein weiterer Standard ist die ISO-Norm 14064, die sich aus dem GHG Protocol entwickelt hat und ebenfalls von vielen Unternehmen für die Berechnung der Emissionsberichte verwendet wird.
Im Vergleich zur ISO-Norm weist das GHG-Protokoll eine andere Einteilung der Emissionen auf. Während die ISO-Norm sechs Kategorien verwendet, unterteilt das GHG-Protokoll in drei Scopes.
Bei der Berechnung der Emissionen eines Produkts werden bis zu drei verschiedene Maßstäbe verwendet: der GHG-Protokoll-Produktstandard, ISO 14067 und PAS 2050 (letzterer wird üblicherweise im Vereinigten Königreich verwendet).
Die Bewertung des CO2-Fußabdrucks von Unternehmen bietet einen umfassenden Überblick über die gesamten Treibhausgasemissionen des Unternehmens. Dies ist eine wichtige Information für die Festlegung und Verfolgung von Gesamtreduktionszielen sowie für die Berichterstattung an Interessengruppen und Aufsichtsbehörden.
Andererseits können Bewertungen des CO2-Fußabdrucks von Produkten auf Produktebene entscheidende Impulse setzen. Beispielsweise durch eine Neugestaltung von Produkten, um die Effizienz zu erhöhen, Materialien zu wählen mit geringeren CO2-Fußabdrücken oder die Verbesserung des End-of-Life-Profils des Produkts. Mit Hilfe des Produkt CO2-Fußabdrucks können zudem Unternehmen die Verbraucher*innen unterstützen, umweltbewusste und klimabewusste Entscheidungen bei Ihren Einkäufen zu treffen.
CO2-Äq. Reduktionsmaßnahmen
Nach der Bilanzierung der Emissionen, die ein Unternehmen oder die Herstellung eines Produkts verursacht, ist es wichtig, Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen zu entwickeln. Die Kunden suchen zunehmend nach nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen, was den Unternehmen auch ermöglicht, ihre Marktposition zu stärken.
Die Verringerung der Emissionen kann zu langfristigen Kosteneinsparungen führen und einen wichtigen Beitrag zu den globalen Klimazielen leisten. Darüber hinaus können Unternehmen, die frühzeitig Maßnahmen zur Verringerung der CO2-Äq.-Emissionen ergreifen, einen Wettbewerbsvorteil erlangen.
Die wichtigsten Alternativen für Unternehmen zur Verringerung ihrer Emissionen sind:
- Dekarbonisierung,
- Energieeffizienz,
- Carbon Insetting und
- naturbasierte Lösungen
Jede dieser Möglichkeiten kann im Rahmen einer Emissionsreduktions- oder Klimaschutzstrategie umgesetzt werden.
Dekarbonisierung bezeichnet die Verringerung des Anteils von Kohlendioxid oder aller Treibhausgasemissionen, die mit der Herstellung eines Produkts oder der Erbringung einer Dienstleistung verbunden sind. Die Dekarbonisierungsziele und Strategien in Unternehmen konzentrieren sich in der Regel auf drei Aspekte: Energie, Verkehr und direkte Emissionen.
Der Begriff Energieeffizienz bezeichnet das Verhältnis des Aufwands an Energie, der benötigt wird, um einen bestimmten Nutzen zu erreichen, zum Warenertrag. Ziel ist es, eine hohe Energieeffizienz zu erreichen, indem nur wenig Energie verbraucht wird, um eine Dienstleistung oder ein Produkt zu nutzen oder herzustellen. Dadurch werden Energieverluste so gering wie möglich gehalten oder die Verluste werden umgewandelt, um sie weiter zu nutzen.
Unternehmen können zum Beispiel automatische Zähler einsetzen, Produktionsspitzen und Energieverbrauch analysieren und andere Maßnahmen ergreifen.
Heute ist dies durch das Insetting möglich, die eine ganzheitlichere Betrachtung des gesamten Lebenszyklus der Tätigkeiten eines Unternehmens ermöglicht. Sowohl vorgelagerte Aktivitäten (z. B. Einkauf von Rohstoffen und Transport) als auch nachgelagerte Aktivitäten (z. B. Produktnutzung und Ende der Lebensdauer) werden berücksichtigt. Insetting ermöglicht es den Unternehmen, mit den wichtigsten Akteuren in ihrer Wertschöpfungskette zusammenzuarbeiten, um ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren und so zu den Klimaschutzzielen beizutragen.
Natürliche Klimalösungen (engl. Nature-based Solutions) basieren auf dem Schutz, Wiederaufbau und nachhaltigen Management von Ökosystemen und sind nicht nur eines der mächtigsten Instrumente zur Bekämpfung des Klimawandels, sie bieten auch eine Vielzahl weiterer wichtiger Vorteile für Mensch und Natur wie eine intakte Umwelt und den Schutz der Biodiversität.
Der Schutz und die Erhaltung bestimmter Ökosysteme sind für die Bindung und Speicherung von Treibhausgasen unerlässlich.
Emissionsminderungsziele verfolgen mehrere wichtige Zwecke:
• Verantwortung übernehmen: Unternehmen können ihre eigenen Emissionen reduzieren und so einen positiven Beitrag zum Kampf gegen den Klimawandel leisten.
• Risikominderung: Durch die Verringerung der Emissionen können Unternehmen ihr Risiko verringern, künftigen Umweltvorschriften, rechtlichen Einschränkungen und Reputationsproblemen ausgesetzt zu sein.
• Innovation und Wettbewerbsvorteil: Wenn Unternehmen frühzeitig in nachhaltige Technologien und Praktiken investieren, können sie sich einen langfristigen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
Die Festlegung von Reduktionszielen sollte nach wissenschaftlich fundierten Kriterien erfolgen, um sicherzustellen, dass sie zur Erreichung der globalen Klimaziele beitragen. Die wissenschaftlich fundierte Zielinitiative ist diejenige, die am besten zu den Bedürfnissen der Wirtschaft passt, mit dem Unternehmensstandard Net Zero.
Die Anforderungen dieses Standards sind:
- Festlegung kurzfristiger, wissenschaftlich fundierter Ziele: rasche Emissionsreduzierung in den nächsten fünf bis zehn Jahren, in Übereinstimmung mit dem 1,5-Grad-Szenario.
- Festlegung langfristiger Ziele auf wissenschaftlicher Grundlage: Das Ziel ist die Erreichung von netto null Emissionen bis 2050.
- Ausgleich von Emissionen außerhalb der Wertschöpfungskette: Unternehmen sind verpflichtet, ihre Auswirkungen außerhalb ihrer Wertschöpfungskette zu kompensieren.
- Neutralisierung von Restemissionen: Diejenigen Restemissionen, die nicht durch Speicherung oder dauerhafte Entfernung von Kohlenstoff aus der Atmosphäre beseitigt werden können, sollten von den Unternehmen neutralisiert werden.
Unternehmen, die ihre Umwelt- oder Klimaverpflichtungen kommunizieren, müssen heute nicht nur Behauptungen aufstellen, sondern auch Nachweise erbringen. Das bedeutet, sie müssen in der Lage sein, ihre Maßnahmen zu messen, ihre Fortschritte aufzuzeigen und mit größtmöglicher Transparenz darüber zu berichten. All dies tun sie, um zu vermeiden, dass sie in falsche Umweltaussagen oder, wie es in den Medien genannt wird, in Greenwashing verfallen.
Wir wollen einen Maßstab für die Weinbranche setzen und mit Hilfe eines Schwellenwerts, die Verwendung unseres neuen Siegels „CO2-reduzierendes Unternehmen/reduziertes Produkt“ festlegen. Der Schwellenwert liegt bei 1,0 kg CO2-Äq. pro Liter Flasche. Dies entspricht verschiedener wissenschaftlicher Studien, wonach die Emissionen einer nachhaltigen Flasche Wein nicht mehr als 1 kg CO2-Äq. betragen sollten
Für Unternehmen anderer Branchen werden branchentypische Basiskriterien festgelegt. Mindestkriterien, die ein Unternehmen in Bezug auf die Emissionsbilanz erfüllen muss, um das Siegel „CO2e-reduzierender Betrieb“ zu erhalten.
Kompensation oder finanzielle Klimabeitrag
Trotz der Klimaschutzverpflichtungen, die ein Unternehmen eingehen kann, um seine Emissionen zu reduzieren, gibt es in der Wertschöpfungskette unvermeidbare Emissionsquellen, die nicht durch die Atmosphäre neutralisiert werden können und die durch Klimaschutzbeiträge zur Erreichung der globalen Klimaziele kompensiert werden können.
Klimabeiträge sind finanzielle Unterstützungen für Klimaschutzprojekte außerhalb der Wertschöpfungskette von Unternehmen. Diese Beiträge werden nicht als Neutralisierung der eigenen Emissionen geltend gemacht. Klimabeiträge ohne Neutralisierungsansprüche können einen transparenten und konstruktiven Ansatz bieten, um Verantwortung für die unvermeidbaren Emissionen eines Unternehmens zu übernehmen.
Unternehmen sollten Einzelheiten zu ihren Klimabeiträgen offenlegen, insbesondere zur Grundlage für die Bestimmung des Volumens ihrer finanziellen Beiträge, zum Betrag, den sie jedes Jahr leisten, zu den Empfängern und zu den erwarteten oder gemessenen Auswirkungen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Kommunikation über diese Klimabeiträge nicht den Eindruck erweckt, dass sie dazu dienen, die tatsächlichen Emissionen des Unternehmens auszugleichen.
Freiwillige Kohlenstoffmärkte stellen zweifellos eines von mehreren Instrumenten dar, die dazu beitragen können, die angestrebte Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen, eines der Ziele des Pariser Abkommens. Der Emissionsmarkt bietet Unternehmen, Regierungen und Privatpersonen die Möglichkeit, ihre Emissionen durch Projekte zur Kohlenstoffabscheidung und -bindung auszugleichen. Dadurch können sie nicht nur zur Erreichung der NDC-Ziele, sondern auch zur Erreichung der SDG-Ziele beitragen.
Es ist offensichtlich, dass solche Instrumente vor großen Herausforderungen stehen. Die Bedenken hinsichtlich der Überprüfung und Akkreditierung von Projekten, die die Stilllegung von Emissionen anbieten, der Doppelzählung von Emissionen und vor allem des Greenwashings nehmen zu. Aus diesem Grund sind Transparenz, Integrität, Dauerhaftigkeit, Durchsetzbarkeit von Projekten und sogar das Gemeinschaftseigentum an bestimmten Technologien von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass sich dieses Ökosystem organisatorisch selbst regulieren kann.
Emissionsgutschriften sind handelbare Zertifikate, die einer Tonne CO₂e entsprechen und durch die von Klimaschutzprojekten geminderten oder absorbierten Emissionen ausgegeben werden. Diese Zertifikate werden auf zwei verschiedenen Märkten gehandelt, dem Pflichtmarkt und dem freiwilligen Markt. Auf dem freiwilligen Markt können insbesondere lokale Regierungen, Organisationen und Einzelpersonen diese Zertifikate freiwillig kaufen oder verkaufen, um ihre Emissionen auszugleichen. Die wichtigsten Vorteile von Emissionsgutschriften lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Schutz von Klima, Biodiversität und Ökosystemen
- Finanzierung von Projekten der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit
- Beitrag zu den Klimazielen und den Zielen der nachhaltigen Entwicklung
Es gibt Verifizierungs- und Akkreditierungsstellen, deren Hauptaufgabe darin besteht, zu überprüfen, ob die auf diesem freiwilligen Markt registrierten Projekte die grundlegenden Kriterien der Zusätzlichkeit, der Dauerhaftigkeit und der Verifizierung (Transparenz) sowie die Anforderungen an die Nachverfolgung, Überwachung, Bewertung und Berichterstattung erfüllen. Zu den wichtigsten Stellen, die für diese Überprüfung zuständig sind, gehören die folgenden globalen Emissionsstandards: Gold Standard, VCS Verra, CCB (Climate, Community & Biodiversity), Verified Impact Standard und SOCIALCARBON. Die ersten beiden Standards sind derzeit die am weitesten verbreiteten Verifizierungsstandards:
- Der Gold Standard prüft, zertifiziert und versucht, die Klimaauswirkungen im Zusammenhang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung zu maximieren.
- VCS Verra hingegen ist der weltweit am häufigsten verwendete freiwillige Standard zur Emissionsminderung
Diese Projekte werden einem Verifizierungsprozess unterzogen, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse der Emissionsminderung real und umwelt- und klimarelevant sind. Die Kriterien, die sie bei der Überprüfung erfüllen müssen, sind:
- Zusätzlichkeit. Klimaschutzprojekte, die für eine Kompensation in Frage kommen, müssen zusätzlich sein. Das bedeutet, dass die Projekte ohne den Verkauf ihrer CO2-Minderungsergebnisse nicht realisiert worden wären und somit einen zusätzlichen Beitrag leisten.
- Dauerhaftigkeit. Die Kompensationsprojekte müssen langfristig angelegt sein und die Projektbegleitung muss entsprechend sichergestellt werden.
- Verifizierung (Transparenz). Die Verifizierung bestätigt, dass die Datenbewertung einschließlich der Bestimmung der Emissionsminderung nach dem Monitoring-Plan durchgeführt wurde und dass die im Monitoringbericht angegebenen Treibhausgasminderungen tatsächlich erzielt wurden. Die Verifizierung kann eine Vor-Ort-Begehung beinhalten. Idealerweise erfolgt die Verifizierung von einem akkreditierten unabhängigen Unternehmen.
Der freiwillige Ausgleichsmarkt bietet ein transparentes und flexibles System zur Kompensation von Treibhausgasen. Die zentrale Registrierung und Stilllegung von Zertifikaten garantieren die seröse Umsetzung und den tatsächlichen Beitrag zum Klimaschutz.
Die Zertifikate auf dem freiwilligen Kompensationsmarkt werden von privaten, gemeinnützigen Anbietern angeboten und frei gehandelt. Die Klimawirkung ist maßgeblich davon abhängig, dass die Zertifikate nur einmal verkauft werden können. Zertifikate werden daher „stillgelegt”, wenn sie bereits für Kompensationszwecke verwendet wurden und nicht mehr auf den Markt zurückgebracht werden können.
Die Auswirkungen des Klimawandels werden sowohl auf lokaler als auch auf globaler Ebene immer deutlicher. Dies führt zu einem steigenden Bedarf an Lösungen für den Klimaschutz. Die Frage nach der Wirksamkeit von Methoden wirkt als Katalysator und motiviert alle Akteure auf dem Kohlenstoffmarkt, die Wirksamkeit ihrer Klimainitiativen nachzuweisen. Vor allem Blockchain-basierte Plattformen wie ClimateTrade haben maßgeblich zur Verbesserung der Transparenz und Rückverfolgbarkeit beigetragen.
Umweltaussagen wie “klimaneutral” stehen derzeit in der Kritik, wenn dabei ausschließlich Emissionen durch den Kauf von Zertifikaten auf dem Emissionsmarkt ausgeglichen werden, ohne dass konkrete Maßnahmen zur kontinuierlichen Reduzierung ergriffen werden. In der EU werden bereits Richtlinien erarbeitet, die solche Umweltaussagen regeln bzw. in Zukunft stark einschränken sollen, wie z.B. die Empowering Consumers For The Green Transition Directive und die Green Claims-Richtlinie.
Mit Hilfe dieser zwei Richtlinien sollen Verbraucher*innen sicher sein, dass ein Produkt auch wirklich Umweltschutz betreibt. So können sie bewusste Kaufentscheidungen treffen und engagierte Unternehmen stärken.
Wichtig ist, dass wir weiterhin Klimabeiträge über den freiwilligen Emissionsmarkt fördern, da dieser ein wichtiger Bestandteil des internationalen Klimaschutzsystems ist und weniger privilegierte Länder dabei unterstützt, in die Kohlenstoffbindung und in die Entwicklung von Klimaanpassungsmaßnahmen zu investieren. Es wird betont, dass es sich um eine freiwillige Maßnahme handelt, die ergriffen werden kann, um das Klimaengagement zu stärken.